Fristen bei Kündigung: was Sie zuerst prüfen
Eine Kündigung setzt die Uhr in Gang. Bevor Sie dem Arbeitgeber antworten oder Social Media bemühen, lohnt sich eine ruhige Prüfung von drei Punkten.
Zugang und Datum
Notieren Sie, wann das Schreiben bei Ihnen eingegangen ist – physisch oder nachweisbar digital. Das Zugangsdatum ist Ausgangspunkt für Fristen, nicht das Ausstellungsdatum auf dem Briefkopf.
Dreiwochenfrist
Für die Kündigungsschutzklage gilt in vielen Fällen eine Frist von drei Wochen ab Zugang. Verpassen Sie diese Frist, kann die Kündigung wirksam bleiben, selbst wenn inhaltliche Zweifel bestehen. Lassen Sie die Frist von einer Anwaltskanzlei oder wenigstens in einer Erstberatung einordnen – Think Canvascore bereitet vor, vertritt aber nicht vor Gericht.
Sonderkündigungsschutz
Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft oder Elternzeit können besondere Schutzregeln auslösen. Prüfen Sie, ob solche Umstände vorliegen und ob der Arbeitgeber sie kennt oder kennen müsste.
Praktischer nächster Schritt
Sammeln Sie Vertrag, Kündigung und letzte Gehaltsabrechnung. Eine Erstberatung hilft, Prioritäten zu setzen, ohne die Klagefrist zu ersetzen.